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 23/11/2017

Wer haftet beim Supermarkt-Unfall?

Wer haftet beim Supermarkt-Unfall?

Nicht immer ist der Kunde König beim Einkaufen und darf sich auch nicht jedes Recht herausnehmen, insbesondere dann nicht, wenn er während des Einkaufens zu Schaden kommt und dafür vom Supermarkt-Betreiber Schadensersatz oder Schmerzensgeld einfordert. Gerade dann nicht, wenn diesem keine Schuld zugewiesen werden kann.

Vor dem Amtsgericht Augsburg wurde über einen solchen Vorfall entschieden. Ein Kunde, der während des Einkaufs in einem Discounter wegen einer Öllache ausrutschte, hinfiel und später angab, schwere Verletzungen am Knie und an der Hüfte davongetragen zu haben, klagte den Supermarkt-Betreiber auf Schmerzensgeld an. Als Grund gab er an, dass die verschmutzte Stelle nicht ausreichend abgesichert worden sei. Diese Anschuldigung sowie die Klage auf Schmerzensgeld lehnte der Supermarkt-Betreiber allerdings ab – mit der Begründung, für ausreichende Absicherung gesorgt zu haben.

Das Amtsgericht Augsburg sah dies ähnlich und wies die Klage des verletzten Kunden ab. Als Begründung wurde angegeben, dass zum einen sehr wohl für ausreichende Absicherung gesorgt worden sei, da Mitarbeiter auf die besagte Öllache Salz gestreut und ein Warnschild mit dem Hinweis „Vorsicht Rutschgefahr“ aufgestellt hätten. Dies hätte der Kunde sehr wohl beachten und dementsprechend achtsam sein können.

Von: (Almanya Bülteni) – Düsseldorf
Foto: (AA) Anadolu Presse Agentur