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 20/11/2020

Corona-Maßnahmen auf dem Fahrrad

Corona-Maßnahmen auf dem Fahrrad

In Deutschland herrscht mittlerweile vielerorts auch in Fußgängerzonen die Corona-Schutzverordnung. Vor allem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist Pflicht, wenn man sich in bestimmten Fußgängerzonen oder auf Hauptstraßen aufhält, die stark frequentiert sind. Wie die Maßnahmen für Fahrradfahrer aussehen, haben wir für unsere Leser zusammengefasst.
Noch herrscht im Rahmen von Corona-Maßnahmen keine allgemeingültige Maskenpflicht für Fahrradfahrer, vielmehr wird eine Empfehlung für das Tragen von Masken ausgesprochen. Allerdings ist Vorsicht geboten: Denn es gibt regionale Abweichungen, Kommunen können Maskenpflicht vorschreiben und das Nicht-Tragen mit Strafgeldern ahnden. Insofern wird empfohlen, sich bei den jeweiligen Behörden über den aktuellen Stand zu erkundigen. Denn laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung sind auch Fahrradfahrer dazu angehalten, eine Maske zu tragen, wenn sie z.B. von ihrem Fahrrad absteigen, ihr Fahrrad schieben oder sich in Fußgängerzonen befinden.

MASKENEMPFEHLUNGEN FÜR FAHRRADFAHRER

Des Weiteren gibt es wichtige Aspekte, auf die Fahrradfahrer achten sollten. In erster Linie sollten Masken rutschfest sein, um ein ständiges Anhalten während der Fahrt zu vermeiden.  Empfehlenswert sind neben Baumwollmasken medizinische Masken oder aber auch Halstücher, die über die Nase gestülpt werden können – so der Pressedienst Fahrrad pd-f.
Spezielle Winterjacken mit eingenähter Maske können zwar ebenfalls getragen werden, taugen aber gerade bei schnellem Tempo nicht viel, da das Atmen unter der Maske erschwert wird. Auch hier empfiehlt der Pressedienst Fahrrad pd-f luftdurchlässigere Tücher.
Ein anderes Problem sind beschlagene Brillen während der Fahrt. Um das zu vermeiden, sollte man entweder Kontaktlinsen tragen oder Sportbrillen mit spezieller Beschichtung, die nicht beschlagen werden.
Sollte der Helm und die Maske stören, so kann auch ein Fahrradairbag um den Nacken getragen werden. Auch hier gilt dennoch auf den Mindestabstand zu achten und die Hygieneregeln einzuhalten.

Von: Betül Bayro – (Almanya Bülteni) – Düsseldorf
Foto: (AA)