Sonderzahlungen für die Rente
Wenn man früher die Rente beanspruchen möchte, kann man durch das Leisten von Sonderzahlungen entstehende Abzüge ausgleichen.
Das gesetzlich geregelte Rentenalter wird seit 2012 erhöht. Während Versicherte, die 1955 geboren wurden, bereits mit 65 Jahren und neun Monaten das Rentenalter erreicht haben, können Versicherte mit dem Geburtsjahr 1964 erst mit 67 Jahren in den Ruhestand treten.
Wer frühzeitig in die Rente gehen möchte, muss grundsätzlich mit Abschlägen bei der gesetzlichen Rente rechnen. Falls jedoch Sonderzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung getätigt werden, können diese Abschläge ausgeglichen werden.
Die Rentenkürzung lässt sich folgendermaßen darstellen: Es wird ein Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vor Erreichen des Rentenalters in Rente geht, berechnet. Für ein Jahr ergibt sich daraus eine 3,6 Prozentquote. Jemand, der im Alter von 63 statt 67 Jahren in den Ruhestand tritt, erhält eine um 14,4 Prozent geringere Rente pro Monat.
Sonderzahlungen können ab dem 50.Lebensjahr geleistet werden, um mögliche Abschläge zu vermeiden. Nach Erklärung von Dirk von der Heide, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund, werde die Höhe der Sonderzahlungen anhand der Restarbeitszeit und der Zeit, die man früher in die Rente geht, berechnet. Hieraus ergebe sich dann der Betrag, den man zahlen müsste, um die Rente ohne Abschläge zu erhalten.
Berechnungsbeispiele der Deutschen Rentenversicherung zeigen allerdings, dass der Ausgleich auch einiges kosten kann: Jemand, der 800 Euro Rente im Monat beziehen würde und ein Jahr früher in die Rente gehen möchte, muss eine Sonderzahlung in Höhe von 6820 Euro leisten, um seine reguläre Rente ausgezahlt zu bekommen. Jemand, der 1200 Euro Rente beziehen und drei Jahre früher in Rente gehen möchte, muss sogar 33.160 Euro in die Rentenversicherung einzahlen.
BERATUNG VOR RENTENEINTRITT
Um diese Möglichkeit zu nutzen, sollte eine besondere Rentenauskunft beantragt werden.
Anhand dieser erschließt sich die Höhe der voraussichtlichen Rente, die Minderung der Rente bei einem frühzeitigen Austritt aus der Erwerbstätigkeit sowie die Höhe der zu leistenden Sonderzahlung, um Abschläge auszugleichen.
Grundsätzlich sei eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung zehn Jahre vor dem geplanten Renteneintritt zu empfehlen – so Max Schmutzer von Stiftung Warentest.
Wann die Sonderzahlungen zu tätigen sind, kann flexibel geplant werden. Eine Einmalzahlung sowie eine Verteilung auf einzelne Jahre sind möglich. Bis zu zwei Zahlungen in einem Jahr seien nach Angaben von Dirk von der Heide aktuell möglich. Die Höhe der Zahlung sei beliebig.
STEUERLICHE ABSETZTBARKEIT DER ZAHLUNGEN
Maßgeblich ist bei der Zeitrahmenbestimmung für die Zahlungen auch die steuerliche Absetzbarkeit. Eine steuerliche Obergrenze ist fixiert für Vorsorgeaufwendungen. Nach Angaben von Max Schmutzer (Stiftung Warentest) sei es daher optimal, so früh wie möglich mit den Sonderzahlungen anzufangen und die Zahlungen dann über Jahre zu strecken. Bei Einmalzahlungen begegne man dem Problem, dass man schnell über die Grenze dessen komme, was man steuerlich absetzen lassen kann. Eine größere Steuererstattung ist allerdings bei einer Stückelung über mehrere Jahre möglich. Es empfiehlt sich in jedem Falle, größere Einzahlungsbeträge über die Jahre verteilt einzuzahlen, um eine höhere Rückerstattung vom Finanzamt zu erhalten. Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: bei einer Einzahlung in die Rentenkasse von einer Summe in Höhe von 50.000€ auf einmal, würde man steuerlich 10% zurückerstattet bekommen. Zahlt man aber diese Summe über fünf Jahre verteilt, so erhält man 30% der Summe vom Finanzamt zurück.
GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG LOHNT SICH
Im Vergleich zwischen den verschiedenen Rentenversicherungen (gesetzliche, private) schneidet nach Angaben der Stiftung Warentest die gesetzliche Rentenversicherung am besten ab. Vorteilhaft sei die gesetzliche Rentenversicherung vor allem deshalb, da man jeden Monat einen bestimmten Betrag erhält (unabhängig vom erreichten Alter). Die gesetzlichen Renten würden deutlich höher ausfallen, weil die privaten Rentenversicherer ihr Geld am Kapitalmarkt anlegen, wo aktuell niedrige Zinsen anfallen.
Ein direkter Vergleich zeigt, dass man für eine monatliche Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung 25.000 Euro einzahlen muss, während hingegen man bei einer privaten Rentenversicherung über 30.000 Euro aufwenden müsste.
Von: Sevinç Onart – (Almanya Bülteni) – Düsseldorf