Corona und Automitfahrt: Was ist erlaubt?
Seit dem 02.11.2020 gelten in Deutschland verschärfte Corona-Einschränkungen, vor allem was den Kontakt zu anderen Mitmenschen betrifft. Mehr als zwei Haushalte - unter der Bedingung nicht mehr als 10 Personen zu sein - dürfen sich nun nicht mehr treffen. Demnach dürfen nicht mehr als zwei Personen aus zwei verschiedenen Haushalten gemeinsam in ein Auto steigen, so der ADAC.
AUTO: PRIVATEIGENTUM ODER ÖFFENTLICHER RAUM?Laut dem Amtsgericht Stuttgart zähle das Auto als ein Privat-Gegenstand, welcher nicht dem öffentlichen Raum zugeordnet werden könne. Trotzdem könnte je nach Bundesland diese Entscheidung anders ausfallen. Deshalb empfiehlt der ADAC kein Risiko einzugehen, da beispielsweise in Bayern die Corona-Beschränkungen auch für Autofahrer gelten.
MASKE WÄHREND DER AUTOFAHRT: ERLAUBT ODER VERBOTEN?
Viele Autofahrer sind aufgrund der Corona-Maßnahmen verunsichert, ob während des Autofahrens Masken getragen werden sollen oder nicht. Autofahrten mit fremden Personen sollten entsprechend den Corona-Maßnahmen mit ausreichendem Abstand und mit Maske stattfinden. Unabhängig davon, wird der Fahrer dazu angehalten, seine Gesichtszüge erkenntlich zu machen. Ansonsten droht ihm 60Euro Bußgeld. Diese Regelung des Maskierungsverbotes, ausschließlich für Autofahrer geltend, gibt es bereits seit 2017 in der StVO (§23, Abs.4 StVO). Beifahrer sind von dieser Regelung ausgenommen und können Masken, Verkleidungen im Gesicht oder dergleichen frei beliebig tragen. In diesem Zusammenhang weist der ADAC darauf hin, dass es angesichts der aktuellen Situation während der Pandemie die handelsüblichen Masken nicht als Maskierung gewertet werden dürften.
Von: Betül Bayro – (Almanya Bülteni) – Düsseldorf