Kein Masterplatz erhalten - was nun?
Hat man sein Bachelor endlich erreicht, so strebt man in der Regel die nächste Etappe, nämlich den Master, an. Wichtig ist nun, die Voraussetzungen dafür zu erfüllen und sich einen Masterplatz zu sichern. Was sind nun aber die Voraussetzungen und welche Optionen bestehen, wenn die Bachelor-Note für den Masterstudiengang nicht ausreicht? Welche Möglichkeiten hat man?
Möchte man sich um einen Masterplatz bewerben, so ist in erster Linie für eine Zusage die Bachelor-Note ausschlaggebend. Hat man jedoch die erwünschte Durchschnittsnote nicht erreicht, so kann es durchaus sein, dass man eine Ablehnung erhält, weil man aufgrund der unzureichenden Bachelor-Note die Zulassungsvoraussetzungen für einen Masterstudiengang nicht erreicht hat.
Doch man sollte nicht sofort die Flinte ins Korn werfen. Möglichkeiten gibt es immer. Zum einen kann man einige Kurse aus dem Bachelor wiederholen und so die Durchschnittsnote aufbessern. Dabei sollte man sich an der eigenen Prüfungsordnung orientieren, wie etwa, ob man Kurse – und wenn ja, welche - wiederholen kann. Meistens gilt die Regelung innerhalb der Regelstudienzeit und sollte spätestens 15 Monate nach der ersten Benotung der Prüfung erfolgen. Hat man nicht die Möglichkeit, Prüfungen zu wiederholen, so sollte man am besten in die Zulassungsordnung des Masterstudiengangs nachschauen. Manchmal ist es von Vorteil, den Bachelor in der Regelstudienzeit zu beenden, da an manchen Universitäten so der Durchschnitt um 0,2 Punkte aufgebessert wird. Ebenso können gute Noten in den wichtigen Schwerpunktbereichen zu einer Verbesserung der Durchschnittsnote führen. Auch hast du mit Berufserfahrungen sind in jedem Falle von Vorteil und können auch bei der Zulassung für einen Masterstudienplatz ins Gewicht fallen.
In manchen Masterstudiengängen wird eine Zusatzprüfung angeboten, welche die Fähigkeiten des Bewerbers überprüft, die für den jeweiligen Masterstudiengang relevant sind. Im Rahmen dieser Zusatzprüfungen werden aber gleichzeitig auch das Textverständnis und die organisatorischen Fähigkeiten des Prüflings einer Prüfung unterzogen.
Wenn man sich für einen zulassungsfreien Masterstudiengang bewirbt, sollte man dennoch die Durchschnittsnote nicht vernachlässigen, denn zulassungsfrei heißt noch lange nicht, dass man die Zulassungsvoraussetzungen auch erfüllt. In der Regel sind einige Masterstudiengänge zulassungsfrei, dennoch besteht die Zugangsvoraussetzung aus einer Mindestnote.
In der Hochschulvergabeordnung der jeweiligen Hochschulen wird genauestens festgelegt, wie viele Plätze jedes Jahr an Bewerber auf der Warteliste vergeben wird. In der Zeit darf man als Student an keiner Universität eingeschrieben sein und auch nicht aktiv studieren. Die Zeit kann dennoch genutzt werden, um Berufserfahrungen zu sammeln oder auch Praktika in den gewünschten Branchen zu absolvieren. Meistens bekommt der Bewerber nach zwei oder drei Semestern Wartezeit eine Zusage für einen Masterplatz.
ALLE SCHRITTE EINGEHALTEN UND TROTZDEM KEIN MASTERPLATZ ERHALTEN – WAS KANN JETZT GETAN WERDEN?
Hat man alle Voraussetzungen erfüllt und dennoch keinen Masterplatz erhalten, so bleibt als letzter Schritt, dass man den Platz einklagt. Doch sollte dieser Schritt wohl durchdacht werden, nämlich dahingehend, ob sich der zeitliche, finanzielle und psychische Aufwand dafür auch wirklich lohnt. Denn schließlich kann dieser Prozess langwierig und mit finanziellen Belastungen verbunden sein.
Von: Betül Bayro – (Almanya Bülteni) – Düsseldorf
Foto: (AA)