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 17/12/2020

Kein Recht auf Schächtung ohne Betäubung

Kein Recht auf Schächtung ohne Betäubung

Heute hat der Europäische Gerichtshof darüber entschieden, ob EU-Staaten verbieten dürfen, Tiere ohne Betäubung zu schlachten. Der EuGH hat beschlossen, EU-Staaten dürfen das Schächten ohne Betäubung verbieten.
Eine Abwägung zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz wurde vorgenommen. Solche Verbote sollen grundsätzlich nicht das Recht der Religionsfreiheit verletzen, hingegen stelle die Förderung des Wohlergehens der Tiere ein von der EU verfolgtes Ziel dar.
Folgender Sachverhalt wurde verhandelt: 2017 wurde in der Region Flandern Schächtung ohne Betäubung verboten. Jüdische und muslimische Bürger reichten Klage gegen dieses Verbot ein.

GESPALTENE MEINUNGEN ZUM GERICHTSURTEIL

Die Reaktionen auf das Urteil sind gespalten: Während einige das Urteil zugunsten des Tierschutzes gutheißen, erheben sich auch kritische Stimmen und verteidigen die Religionsfreiheit. Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, empfindet das Urteil als ein Angriff auf die Religionsfreiheit.
Grundsätzlich ließe das EU-Recht Ausnahmen zu, in denen weiterhin die Schlachtung ohne vorherige Betäubung möglich sein soll. EU-Staaten dürfen aber dennoch eine Betäubungspflicht vorschreiben.
Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, kritisiert das Urteil mit der Aussage: „Dass ein Urteil bewerte, was als Teil eines religiösen Ritus möglich sei oder nicht, sei der falsche Weg.“


Von: Sevinç Onart – (Almanya Bülteni) – Düsseldorf
Foto: (AA)

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