Service: Gesundheitspolitik

In Deutschland sind Sterbehilfevereine künftig verboten. Das hat der Deutsche Bundestag Ende der Woche mit großer Mehrheit (360 zu 602 Stimmen) entschieden. Grundsätzlich wird Sterbehilfe verboten, bei der im Vorfeld Geld zwischen Sterbendem und Helfer fließt, wie dies zum Beispiel in der Schweiz der Fall ist. Künftig drohen in solchen Fällen bis zu drei Jahre Haft.
Das Medienecho auf diese Entscheidung fiel unterschiedlich aus. Seit Monaten wurde über den Bundestag hinaus heftig über die Sterbehilfe diskutiert. Auch nach dieser Entscheidung bleibt die Frage: Wer erfüllt unheilbar Kranken ihren Sterbewunsch, falls sie diesen trotz aller Fürsorge haben?
Diese Woche haben die Abgeordneten außerdem eine Klinikreform verabschiedet, die die Qualität der Krankenhäuser erhöhen soll. Auch sollen Überkapazitäten abgebaut werden und mehr Geld für die Pflege zur Verfügung stehen. Die Politiker hatten den Gesetzesentwurf in den vergangenen Wochen auf Druck der Krankenhausverbände mehrmals verbessert.
Um die Versorgung von Menschen am Lebensende zu verbessern, hat die Große Koalition mit den Grünen diese Woche das Palliativgesetz verabschiedet. Es schreibt vor, dass Krankenkassen ab 2016 ein Drittel mehr für die Palliativmedizin und Hospizversorgung aufbringen – das sind mindestens 200 Millionen Euro zusätzlich. Sozialverbänden und der Opposition reicht das nicht: Viele Menschen stürben auf normalen Krankenhausstationen oder in Pflegeheimen - und dort komme das Gesetz nicht an.