Pressespiegel KW 5-2015

In einer Rückblende haben Finja Seroka und Boris Ludwig die wichtigsten Ereignisse, die in der vergangenen Woche in der deutschen Presse zu lesen waren, für unsere Leser zusammengefasst.
Der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäcker ist am Samstag gestorben. Weizsäcker war von 1984 bis 1994 deutsches Staatsoberhaupt. Er gilt neben Willy Brandt (SPD) als einer der Politiker, die besonders aktiv an der Versöhnung der Deutschen mit den ehemaligen Kriegsgegnern und den Opfern der Nazi-Herrschaft gearbeitet haben. 40 Jahre nach Ende des zweiten Weltkriegs ging Weizsäcker im Jahr 1985 mit einer Rede in die Geschichte ein, in der er als erster Bundespräsident das Ende des Kriegs als eine Befreiung bezeichnete. Diese Haltung war in Deutschland auch wegen der enormen eigenen Kriegsopfer lange umstritten.
Richard von Weizsäcker hatte im zweiten Weltkrieg zunächst als Offizier der deutschen Wehrmacht gedient, ehe er kurz vor Kriegsende desertierte. Nach einem Jurastudium und einer Karriere in der Wirtschaft wurde Weizsäcker 1969 für die CDU in den Bundestag gewählt.
Während seiner Amtszeit als Bundespräsident galt er als streng überparteilich und begleitete die Politik oft kritisch. Außerdem war er der erste deutsche Präsident, der zum Staatsbesuch in Israel empfangen wurde. Richard von Weizsäcker wurde 94 Jahre alt.
Weizsäckers „Befreiungsrede“ im Wortlaut: hier
Mehr Infos finden Sie hier
Gedenken an Auschwitz (Tagesschau)
Vor 70 Jahren hat die Rote Armee die Menschen im Konzentrationslager Auschwitz befreit. Bürger und Politiker in Deutschland und auf der ganzen Welt haben am 27.01. den Opfern gedacht. Die ganze Woche über erinnerten auch die Medien: Die ARD sendete eine Themenwoche Auschwitz, die unter Anderem Bilder aus einem bisher unveröffentlichten Dokumentarfilm zeigten. Der „Spiegel“ titelte mit Lebenserinnerungen von KZ-Häftlingen.
Das Gedenken an Auschwitz ist größtenteils ein Erinnern durch Bücher, Filme und Gedenkstätten geworden. Immer weniger Überlebende des Völkermords sind noch unter uns. Auch Mittäter und Mörder leben nur noch wenige.
Außerdem ändert sich die Einstellung der Deutschen: Laut einer Umfrage der Bertelsmann-Stiftung wollen 77 Prozent der Deutschen „die Geschichte ruhen lassen“. Und: „Beinahe 70 Jahre nach Kriegsende sollten wir endlich einen Schlussstrich unter die Vergangenheit ziehen“, finden 55 Prozent der Befragten.
Eine treffende Antwort auf diese Umfragewerte, ist dieser Tagesschau-Kommentar:
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hat hingegen einen verpflichtenden KZ-Besuch für alle Schüler gefordert.
Bundespräsident Gauck sagte, das Andenken an Auschwitz sei unwiderruflich Teil der deutschen Identität. Das Konzentrationslager steht stellvertretend für den beispiellosen grausamen Massenmord der Nationalsozialisten, den Holocaust. Im Dritten Reich brachten die Nazis mehr als sechs Millionen Juden um.
Mehr Infos finden Sie hier
Prozess gegen Teldafax gestartet (Handelsblatt)
In Bonn hat der Prozess gegen den ehemaligen Billigstromanbieter Teldafax begonnen. Die Geschichte um das Unternehmen als Troisdorf gilt als bisher größter gewerbsmäßiger Betrugsfall in der Bundesrepublik. Jahrelang hatten die Teldafax-Manager ein Schneeballsystem betrieben, in dem Kunden sich durch hohe Vorauszahlungen niedrige Strompreise sichern sollten. Als 2011 ein Insolvenzantrag gestellt wurde, hinterließ Teldafax rund 700.000 Kunden und einen Schaden von 500 Millionen Euro.
Die Staatsanwaltschaft wirft drei zum Teil vorbestraften Teldafax-Managern nun unter anderem Insolvenzverschleppung vor. Ihnen sei spätestens seit 2009 bekannt gewesen, dass das Unternehmen zahlungsunfähig sei. Das Unternehmen sei aber mindestens zwei Jahre lang mit den Zahlungen neuer Kunden weitergeführt worden. Mit einem Urteil kann frühestens im Dezember dieses Jahres gerechnet werden.
Mehr Infos finden Sie hier
Kinder haben ein Recht darauf, Namen ihres Vaters zu erfahren (Spiegel)
Ab wann dürfen Kinder fordern, den Namen ihres leiblichen Vaters zu kennen? Gibt es einen Unterschied bei natürlich und per Samenspende-gezeugten Kindern? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Nein, es macht keinen Unterschied. Dabei müssen die Kinder kein Mindestalter haben. Sie können die Herausgabe der Daten über ihre gesetzlichen Vertreter anfordern. Allerdings dürfen die Erziehungsberechtigten entscheiden, wann sie den Kindern die Informationen geben.
Zwei Mädchen hatten eine Reproduktionsklinik in Hannover verklagt, weil die ihnen die Daten ihres Samenspenders nicht geben wollte.
Der BGH hat nun entschieden, dass die Interessen der Kinder wichtiger seien als die des Samenspenders. Die biologische Abstammung zu kennen, sei ein wichtiger Teil des Persönlichkeitsrechts.
Mehr Infos finden Sie hier
Von: Boris Ludwig & Finja Seroka – (Almanya Bülteni)