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 14/10/2015

Phantom-Opfer erhielt Schmerzensgeld

Im NSU-Prozess am Münchner Oberlandesgericht hat ein Anwalt der Nebenklage offenbar seit Monaten ein Opfer vertreten, das es nicht zu geben scheint. Im Rahmen der Beweisaufnahme wurde die Klage einer Meral Keskin zugelassen – eine offenbar erfundene Person, wie sich letzte Woche herausstellte. Ein in ihrem Namen vorgelegtes Attest war beinahe wortgleich mit dem eines weiteren Nebenklägers, Attila Ö., der beim Nagelbombenanschlag in Köln im Jahr 2006 zu Schaden gekommen war. Der Anwalt des Phantom-Opfers, der auch Attila Ö. im Prozess vertritt, legte sein Mandat nieder, war für weitere Aussagen aber nicht zu sprechen. Die Anwälte der Angeklagten Beate Zschäpe versuchen, mit diesem Vorgang nun den zuständigen Richter zu diskreditieren und haben eine Erklärung des Vorfalls beantragt. Der Prozess verzögerte sich diese Woche entsprechend.

Von: Boris Ludwig und Finja Seroka – (Almanya Bülteni)

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