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 19/01/2020

Krankenkassen im Vergleich – welche Krankenkassen sind die günstigsten?

Krankenkassen im Vergleich – welche Krankenkassen sind die günstigsten?

Fast schon zur Tradition geworden ist die Tatsache, dass zu Beginn des neuen Jahres Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen.
Für unsere Leser haben wir aus diversen Nachrichtenquellen zusammengetragen, bei welchen Krankenkassen Beitragserhöhungen oder auch Senkungen anstehen und ob ein Wechsel sich lohnen würde.
In der Regel seien es meist, so Stiftung Warentest, regionale Betriebskrankenkassen, die zu Jahresbeginn ihre, für das neue Jahr gültigen, Beitragssätze bekannt gegeben hätten. 18 Krankenkassen erhöhten bereits ihren individuellen Zusatzbeitrag um 0,66%, mit Ausnahme von Debeka BKK und AOK-Sachsen-Anhalt, welche ihre Zusatzbeiträge gesenkt haben.
Laut dem Finanztest und dem Nachrichtenportal N-TV sei die preisgünstigste Krankenkasse die HKK mit einem Gesamtbeitrag von 14,99 %. Trotz regionaler Verfügbarkeit zählt die AOK Sachsen-Anhalt ebenfalls zu den Spitzenreitern:

1 HKK: Zusatzbeitrag 0,39, Gesamtbeitrag 14,99%
2 BKK Firmus: Zusatzbeitrag 0,44, Gesamtbeitrag 15,04 %
BKK Verbund Plus: Zusatzbeitrag 0,5, Gesamtbeitrag 15,04 %
3 IKK Gesund: Zusatzbeitrag Plus 0,6, Gesamtbeitrag 15,20 Prozent
4 Techniker Krankenkasse: Zusatzbeitrag Plus 0,7, Gesamtbeitrag 15,30 %
5 Audi BKK Zusatzbeitrag: 0,7, Gesamtbeitrag 15,30 %
6 Debeka BKK Zusatzbeitrag: 0,7, Gesamtbeitrag 15,30 %

Sparfüchse aufgepasst!

Bei einem Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse sollte beachtet werden, dass dadurch mehr Einkommen zu versteuern sind. Das heißt, während man ans Sparen denken, kann es durchaus sein, dass das Ersparnis dem Steuer zum Opfer fällt. Ob bei solchen Fällen die Krankenkasse gewünschte Extraleistungen zusätzlich übernimmt, sei dahingestellt.
Außerdem sollte das Zeitfenster von zwei Wochen Kündigungsfrist eingehalten werden. Die Kündigung muss schriftlich bei der alten Kasse eingereicht werden. Gleichzeitig sollte nicht versäumt werden, sich bei der neuen Kasse anzumelden. Die neue Mitgliedsbescheinigung sollte dann dem Arbeitgeber oder der Arbeitsagentur schnellstmöglich vorgelegt werden.

Von: Betül Bayro – (Almanya Bülteni) – Düsseldorf