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 12/03/2020

Ist Zweitjob im Urlaub erlaubt?

Ist Zweitjob im Urlaub erlaubt?

Möchte man seinen Urlaub nicht zur Erholung nutzen, sondern die Haushaltskasse auffüllen oder sich einen Wunsch erfüllen, so steht man oftmals vor der Frage, ob ein Nebenverdienst in der Urlaubszeit überhaupt erlaubt ist.

Die Handhabung fällt oftmals unterschiedlich aus und ist von diversen Aspekten abhängig. Zum einen ist der eigentliche Arbeitgeber die entscheidende Instanz und zum anderen die Dauer, Schwere und vor allem die Art der Tätigkeit, der man in seinem Urlaub nachgehen möchte. Liegt eine Nebentätigkeitsgenehmigung des Arbeitgebers vor, so kann der Arbeitnehmer einen Zweitjob ausüben – auch während seines Urlaubes.

Doch dies ist auch mit Einschränkungen verbunden: denn laut Bundesurlaubsgesetz Paragraph 8 darf ein Arbeitnehmer während seines Urlaubes keine dem Urlaubszweck, nämlich die Wiedererlangung der eigenen Leistungsfähigkeit, widersprechende Erwerbstätigkeit ausüben. Maßgeblich dafür sei die Art, der Umfang, die Schwere sowie die Regelmäßigkeit der Tätigkeit, so Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Weiterhin betont Markowski, dass in jedem Falle der Arbeitgeber bei Nebentätigkeiten im Urlaub davon in Kenntnis gesetzt werden sollte, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Der Arbeitgeber sei dann durchaus dazu berechtigt, nachzufragen, in welchem Umfang etc. die Nebentätigkeit ausfalle. Nichtsdestotrotz sei er dazu angehalten, seine Zustimmung für den Nebenverdienst zu geben, sofern nicht eigene betriebliche Interessen eingeschränkt werden.

Markowski rät deshalb zu einer klärenden Absprache mit dem Arbeitgeber. Denn im Falle einer Nebentätigkeit des Arbeitnehmers ohne die Zustimmung des Arbeitgebers kann es durchaus zu einer Abmahnung kommen – im Wiederholungsfall sogar die Kündigung mit sich ziehen.

Von: (Almanya Bülteni) – Düsseldorf
Foto: (AA) Anadolu Presse Agentur