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 07/04/2018

GEZ- Gebühren – Regelung für Studenten

GEZ- Gebühren – Regelung für Studenten

Die Rundfunkgebühren, ehemals GEZ-Gebühren, stellt für viele ein Ärgernis dar. Insbesondere Studenten oder Personen, die in einer Ausbildung sind, haben viele Hürden zu überwinden, wenn sie sich davon befreien lassen möchten. Gerade dann, wenn sie nicht mehr im Elternhaus leben.

Jeden Monat steht für jede Wohnung eine Gebühr in Höhe von 17,50 € für die öffentlich-rechtlichen Kanäle aus, gleichermaßen, ob man das Angebot dieser wahrnimmt oder nicht. Nur wenigen Personenkreisen steht es zu, sich davon befreien zu lassen, so wie etwa Studenten oder Menschen in der Ausbildung. Aber auch hier sind viele Voraussetzungen zu erfüllen:

- Beziehung von Sozialleistungen wie BAföG (versäumt es ein Student, rechtzeitig eine Befreiung von den Rundfunkgebühren zu beantragen, so kann er mit den entsprechenden BAföG-Bescheinigungen diese rückwirkend für die letzten drei Jahre dennoch nachholen).

- In einer WG gilt die Regelung: entweder meldet sich eine Person beim Beitragsservice an und der Betrag wird unter den Mitbewohnern aufgeteilt oder aber alle Bewohner lassen sich von den Rundfunkgebühren befreien. Erst dann ist auch die gesamte Wohnung beitragsfrei. Denn eine Anmeldung auf eine einzige Person, die befreit ist, gilt nicht.

- Auch Studentenwohnheime sind von dieser Regelung nicht ausgeschlossen: jedes einzelne Wohnheimzimmer wird als einzelne Wohnung gewertet, sofern es einen eigenen Briefkasten und eine eigene Klingel hat und das Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur aus zu erreichen ist.

Von: (Almanya Bülteni) – Köln