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 28/10/2020

Darf betrunken mit dem E-Tretroller gefahren werden?

Darf betrunken mit dem E-Tretroller gefahren werden?

Viele Bürger gehen davon aus, dass man mit etwas Promille im Blut E-Tretroller fahren kann, wenn man auf das Autofahren verzichten möchte. Doch weit gefehlt! Diese Annahme kann Punkte kosten – wenn nicht gar Führerscheinentzug bedeuten. Ab wann droht dieser Umstand? Was passiert, wenn man alkoholisiert einen E-Tretroller fährt und dabei erwischt wird? Hier die wichtigsten Fakten für unsere Leser zusammengefasst:
Angenommen, man hat gefeiert und dabei nicht zu wenig Alkohol getrunken. Man möchte anstelle des Autos einen E-Tretroller fahren, weil man davon ausgeht, dass man das darf und weil das scheinbar weniger Risiken und Gefahren birgt. Doch Vorsicht! Denn auch hier gilt das Gleiche wie beim Autofahren. Man kann sehr schnell seine Fahrerlaubnis verlieren. Allerdings kann es auch in Ausnahmefällen lediglich zu einem Fahrverbot führen, nämlich nur dann, wenn es für niemand eine Gefahrensituation oder eine Auswirkung auf den fließenden Verkehr gegeben hat. Eine Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer hat man sich dennoch eingehandelt – und damit verbunden auch eine Geldstrafe.
Es ist Vorsicht geboten und es empfiehlt sich, E-Tretroller wie andere Verkehrsmittel zu betrachten und möglichst nüchtern im Verkehr unterwegs sein. Denn bei dem E-Tretroller zählt dieselbe Promillegrenze wie beim Fahren eines Autos. Für Fahranfänger gilt die 0,0 und für andere Fahrer 0,5 Promillegrenze.

Worauf sollte man beim Fahren von E-Tretrollern achten?

Außerdem sollte bei der Benutzung von E-Tretrollern nicht ausgeblendet werden, dass es letzten Endes Elektrofahrzeuge sind und eine maximale Geschwindigkeit von 20km/h erlaubt ist. Das Mindestalter von 14 Jahren sollte ebenfalls beachtet werden. Wichtig ist vor allem, dass ausschließlich auf Radwegen oder Straßen das Fahren von E-Tretrollern erlaubt ist, wenn es keinen Radstreifen gibt. Fußgängerwege sind absolut verboten. Die vorgeschriebene, selbstklebende Haftpflicht-Versicherungsplakette sollte in jedem Falle hinten am E-Tretroller angebracht sein. Beachtet man all diese Vorschriften, so steht dem Vergnügen, mit dem E-Tretroller unterwegs zu sein, nichts im Wege.

Von: Betül Bayro – (Almanya Bülteni) – Düsseldorf

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