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 10/04/2011

Mietminderung

Avukat Aslıhan Akdağ – Deniz, kiracların bazı nedenlerden dolayı ev sahiplerinden kira indirimi talepleri ve bu konuda sorun yaşayanların nasıl bir yol izlemeleri gerektiğini yazdı.

Sich in den vier Wänden wohl fühlen...Wer möchte das nicht. Viele kennen das Problem. Mal funktioniert die Heizung nicht, mal werden umfangreiche Bauarbeiten im Haus vorgenommen, mal ist die Dusche defekt, mal weisen Zimmer der Wohnung Schimmel auf.

Es ist Ihr gutes Recht, sich wohl und sicher in Ihrem Hause zu fühlen. Sie zahlen schließlich einen Ausgleich in Form der Miete an Ihren Vermieter.

Erst kürzlich machte ich wieder einmal die Erfahrung, dass sich viele Mieter mit einer Minderung des Mietzinses nicht auskennen. Ein Grund mehr Ihnen, liebe Leser, einige Information hinsichtlich der Vorgehensweise bei einer Mietminderung mit auf dem Weg zu geben.

Sie sind sich unsicher wie Sie bei einem Mietmangel vorgehen sollen? Mit folgender Vorgehensweise haben Sie gute Chancen ...

Sobald Sie einen Mietmangel in Ihrer Wohnung feststellen, müssen Sie diesen unverzüglich - also sofort - Ihrem Vermieter anzeigen. Tun Sie dies nicht, können Sie auch keine Mietminderung vornehmen. Denn die Anzeige des Mangels dient als Grundlage für eine erfolgreiche Mietminderung.

Die Mängelanzeige setzt eine genaue Bezeichnung des Mangels voraus. Dabei ist dem Vermieter die Möglichkeit einzuräumen, den Mangel wieder zu beseitigen und die Wohnung in einen einwandfreien Zustand zu versetzen.

Schließlich ist ihm eine Frist zu setzen, verbunden mit der Ankündigung bei einer unterbliebenen Beseitigung des Mangels, eine Minderung des Mietzinses vorzunehmen.

Sind die genannten Punkte getätigt, so haben Sie eine wesentliche Voraussetzung für eine wirksame Mietminderung erfüllt.

Eine Mängelanzeige könnte wie folgt aussehen ...

'Sehr geehrter (Vermieter),

in meiner Wohnung habe ich folgenden Mangel festgestellt: (detaillierte Angaben: Wo haben Sie den Mangel festgestellt, in welchem Raum, an welcher Stelle? Worin besteht er genau? Wie stark sind Sie durch den Mangel beeinträchtigt?). Nach § 535 BGB sind Sie verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Ich fordere Sie daher auf, den Mangel umgehend, spätestens jedoch bis zum (genaues Datum) zu beheben. Bis der Mangel behoben ist, werde ich gemäß § 536 BGB die Miete mindern, und zwar um _______ Prozent.'

Mit der Kenntnis des Mangels und der Mitteilung an den Vermieter dürfen Sie Ihre Miete mindern.

Der Glaube, man könne erst mindern, wenn der Vermieter seine Zustimmung abgibt, ist unbegründet. Für eine erfolgreiche Minderung reicht schon die Anzeige.

Ganz wichtig; Überweisen Sie Ihre Miete wie gewöhnlich, so ist das so zu verstehen, als dass Sie nichts zu beanstanden haben.

Wie hoch Sie mindern dürfen, hängt vom Einzelfall ab. Hierzu gibt es Minderungstabellen im Internet an denen man sich richten kann. Diese Prozentangaben dienen lediglich als Indiz für eine gerechte Minderung. Diese wurden nämlich bereits in ähnlichen Fällen von den Gerichten festgestellt. Jeder Sachverhalt ist anders zu beurteilen. Auch Ihrer.

Die Minderung darf solange geschehen, bis der Vermieter den Mangel beseitigt bzw. beseitigen lassen hat.

Ich wünsche Ihnen ein mangelfreies Leben in Ihrem Lebensmittelpunkt …

Aslıhan Akdağ-Deniz

Rechtsanwältin