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 31/12/2012

Zuschuss für künstliche Befruchtung

Zuschuss für künstliche Befruchtung

 

Niedersachsen will kinderlose Paare zukünftig durch einen Zuschuss unterstützen. Ab 2013 müssen die ungewollt kinderlosen Paare demnach nur noch ein Viertel der Kosten für eine künstliche Befruchtung tragen. Ein weiteres Viertel zahlen Bund und Land. Der Rest wird von den Kassen beigesteuert. Die Kosten für eine künstliche Befruchtung liegen in der Regel zwischen 6.000 und 10.000 Euro. Voraussetzung für die Unterstützung des Landes ist, dass das Paar verheiratet, die Frau zwischen 25 und 40 und der Mann nicht älter als 50 Jahre ist. Zudem muss die Befruchtung in einer medizinischen Praxis in Niedersachsen vorgenommen werden. Niedersachsen hat sich damit als erstes Land einem Förderprogramm der Bundesregierung angeschlossen. Auch Sachsen und Sachsen-Anhalt planen ihren Anschluss an das Programm.

 

 

Von: Selina Marx – (Almanya Bülteni)

 

 

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