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 25/04/2016

Verfassungsgericht schützt Privatsphäre

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) für die Terrorabwehr zu weit gehen. Die Befugnisse zur geheimen Abwehr etwa griffen zu stark in die Privatsphäre und damit die Grundrechte der Bürger ein: Das ist verfassungswidrig, so die Richter. Hier werde das Verhältnismäßigkeitsgebot verletzt.

Bis 2018 muss der Gesetzgeber die Befugnisse des BKA nun ändern. Die aktuellen Regelungen gelten bis dahin eingeschränkt. Bundesinnenminister de Maizière kritisierte die Entscheidung: Es sei nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts „dem Gesetzgeber ständig in den Arm zu fallen.“

Seit 2009 darf das BKA Wohnungen abhören, Kameras zur Überwachung installieren und Telefonate mithören – um Terroranschläge zu verhindern.


Von: Finja Seroka – (Almanya Bülteni)
Foto: (Anadolu Presse Agentur)
 

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