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 29/12/2020

Hoffnung für Schnellfahrer

Hoffnung für Schnellfahrer

Schnelles Fahren ist attraktiv. Die Gefahr, geblitzt zu werden, ist allerdings immer da. Eine Gerichtsentscheidung untersagt das Blitzen von privaten Dienstleistern und lässt Schnellfahrer hoffen, um die Strafen herumzukommen.

Blitzer sind nicht gerade beliebt bei Autofahrern. Wenn der Autofahrer dann beim Schnellfahren erwischt wird, kann es teuer werden. Möglich erscheint nun, um die Strafe herumzukommen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 2 HYPERLINK "https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/gesetzeswidrige_Geschwindigkeitsmessung"Ss-OWiHYPERLINK "https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/gesetzeswidrige_Geschwindigkeitsmessung" 942/19) beschließt, dass Städte und Gemeinden keine Bußgelder verhängen dürfen, wenn diese Kontrollen von privaten Dienstleistern durchgeführt wurden.

Folgender Fall wurde verhandelt: Ein Autofahrer erhielt ein Bußgeldbescheid wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Ein von der Gemeinde beauftragter Dienstleister führte die Messung durch. Diese GmbH ist für die Gemeinde im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags zum Zweck der "Unterstützung bei der Durchführung von Geschwindigkeitsprotokollen, allgemeine Datenverarbeitung und Erstellung von Messberichten" tätig gewesen.

KEINE RECHTLICHE REGELUNG ZUR GESCHWINDIGKEITSMESSUNG

Der Autofahrer reichte Klage ein, um gegen den erlassenen Bußgeldbescheid vorzugehen. Die Klage war erfolgreich. Die Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts erklärt Verkehrsüberwachungen durch private Dienstleister für rechtswidrig, daher können in diesen Fällen auch keine Bußgelder verhängt werden. Grund hierfür sei, dass die im hoheitlichen Auftrag von einer privaten Person durchgeführte Geschwindigkeitsmessung keine rechtliche Grundlage hat (dies sei eine dem Staat gehörende Aufgabe). Auf Grundlage dieses rechtswidrigen Handelns dürfen keine Verkehrsüberwachungen des gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirks vorgenommen werden.

Dies lässt sich auch auf viele vergleichbare Fälle übertragen. Verkehrsrechtsexperten vermuten, dass diese Begründung für den Einzelfall auch bundesweit gilt. In Bayern, Hessen, Brandenburg, Sachsen, Saarland und Nordrhein-Westfalen werden Geschwindigkeitskontrollen durch private Dienstleister vorgenommen. Entstandene Bußgelder wären in diesen Fällen jedenfalls anfechtbar. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig geworden. Hinzu kommt, dass die Unterscheidung zwischen privaten und staatlichen Blitzer für den Laien kaum möglich ist.

AKTIENEINSICHT NOTWENDIG

Eine Akteneinsicht ist notwendig, um festzustellen, wer die Geschwindigkeitsmessung vorgenommen hat. Grundsätzlich werden Aktieneinsichten von Anwälten durchgeführt, können aber auch von den betroffenen Personen selbst vorgenommen werden. Die Einschaltung eines Anwalts kann mit hohen Kosten verbunden sein. Für Delinquenten, die vor dem Risiko stehen, ihren Führerschein zu verlieren, lohnt sich allerdings der Beistand durch einen Anwalt und die Möglichkeit, den Vorgang von diesem überprüfen zu lassen.


Von: Sevinç Onart – (Almanya Bülteni) – Düsseldorf
Foto: (AA)