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 21/04/2015

Bundesverfassungsgericht verhandelt Betreuungsgeld

Bundesverfassungsgericht verhandelt Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld ist eines der umstrittensten Projekte der CSU.  Seit August 2013 können Eltern, die ihr Kind zu Hause betreuen, die Leistung beantragen. Vom 15. Lebensmonat bis zum dritten Lebensjahr erhalten sie dann 150 Euro monatlich. Die SPD in Hamburg hatte gegen das Betreuungsgeld geklagt, weil es den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletze. Schließlich bliebe vor allem die Mutter zu Hause. Seit Mitte der Woche verhandelt das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld. In einer mündlichen Anhörung äußerten die Richter Zweifel daran, ob der Bund überhaupt die Kompetenz hat, so ein Gesetz zu erlassen. Dies ist der Fall, wenn es der öffentlichen Fürsorge dient. Die Richter äußerten Zweifel daran, dass das im Falle der sogenannten Herdprämie zutrifft.

Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet. CSU-Politiker drohen bereits damit, gegen die Förderung des Kita-Ausbaus zu klagen, sollte ihr Projekt torpediert werden.

 

Von: Boris Ludwig & Finja Seroka – (Almanya Bülteni)